Abmahnung HvLS Rechtsanwälte im Auftrag des Betreibers von "markenglas.de" wegen Schein-Privatverkäufen auf eBay - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

30. Oktober 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung HvLS Rechtsanwälte im Auftrag des Betreibers von "markenglas.de" wegen Schein-Privatverkäufen auf eBay

Abmahnung HvLS Rechtsanwälte im Auftrag des Betreibers von „markenglas.de“ wegen Schein-Privatverkäufen auf eBay
Uns erreichte ein Schreiben der
HvLS – Hämmerling – von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte aus Berlin
im Auftrag von
„www.markenglas.de“ (Ralph Schneider)
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch
Auftreten als sog. „Schein“-Privater auf eBay.de.
Die HvLS Rechtsanwälte aus Berlin vertreten die Interessen des Herrn Ralph Schneider, welcher online unter der Domain „www.markenglas.de“ als Händler auftritt. Sie verschickten vor kurzem wieder ein Schreiben an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay. de vertreibt und somit mit ihm im Wettbewerb stehe. Gegenständlich ist zum einen ein Angebot auf der Verkaufsplattform eBay über „Teelichthalter Kerze Teelicht Glas Werbung Lucky Strike“ und zum anderen „Glas Gläser Krombacher Fassbrause“.
Ein ähnliches Schreiben wurde uns bereits vor einigen Monaten vorgelegt, wie wir bereits berichteten:
https://www.ra-herrle.de/hvls-scheinprivat/?preview=true
Dieses Mal handelt es sich um den Vorwurf des wiederholten Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht. Der Betroffene sei aufgrund von Art und Umfang seiner Verkaufstätigkeiten als gewerblicher Händler einzustufen, trete jedoch laut seinem Verkäuferprofil als Privater auf. Hierdurch würde er gegen wettbewerbsrechtliche Pflichten verstoßen, die insbesondere in dem Einstellen eines Impressums nach § 5 TMG und der Aufklärung über das Verbraucherwiderrufsrecht gem. § 312 d Abs. 1 und 2 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 EGBGB bestehen.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Dem Schreiben ist ein vorformuliertes Exemplar auch bereits zur Unterzeichnung beigefügt. Zusätzlich wird der Ersatz der bereits entstandenen Anwaltskosten geltend gemacht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.