Forderungsschreiben des IDO e.V. wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. Juni 2019

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Forderungsschreiben des IDO e.V. wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung

Forderungsschreiben des IDO e.V. wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung
Uns erreichte eine neue Anfrage wegen einem Schreiben des
IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen.
wegen
Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung
Der IDO Verband ist uns bereits für das Verschicken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten, bekannt. Wir berichteten bereits einige Male, beispielsweise hier:
http://www.ra-herrle.de/ido/?preview=true
Der von dem aktuellen Schreiben Betroffene, welcher als Onlinehändler auftritt, hatte im letzten Jahr bereits eine Abmahnung vom IDO e.V. erhalten. In dieser wurde ihm vorgeworfen, er habe angeblich bei Angeboten im Internet gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen, indem er eine falsche Widerrufsbelehrung verwendete und nicht auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht hinwies. Nach Erhalt der Abmahnung gab der Betroffene eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.
Nun, erreichte ihn das erneute Schreiben vom IDO e.V. Ihm wird darin vorgeworfen, in folgenden Punkten gegen die abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen zu haben:

Diese Punkte seien Bestandteil der Unterlassunserklärung, die der Betroffene im letzten Jahr abgegeben hatte, gewesen. Durch den Verstoß hiergegen sei ein Anspruch des IDO e.V. auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 Euro entstanden, deren Bezahlung nun gefordert wird.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einem solchen Schreiben betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.