Wettbewerbsrechtliche Abmahnung IDO e.V. wegen fehlerhafter Garantiewerbung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. Januar 2019

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung IDO e.V. wegen fehlerhafter Garantiewerbung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung IDO e.V. wegen fehlerhafter Garantiewerbung
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen
wegen
fehlerhafter Werbung mit „Garantieverlängerung“.
Der IDO Verband ist uns bereits für das Verschicken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops, die insbesondere auf der Plattform eBay auftreten bekannt . Ebay bietet aktuell mit der Allianz Assistance Versicherung potenziellen Käufern eine „Garantieverlängerung“ für bestimmte Produkte an. Aus rechtlicher Sicht wird dem potenziellen Käufer aufgrund der Formulierung als „Garantieverlängerung“ suggeriert, dass es ich um eine Zusatzleistung basierend auf einer bestehenden Garantie handelt. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand wird diese Option ohne ein aktives Handeln des betroffenen Verkäufers im Rahmen seiner Angebote auf eBay geschaltet.
Gemäß § 479 BGB besteht bei einer Garantiewerbung die Verpflichtung, auch die Garantiebedingungen anzugeben. Ein solches Verkaufsangebot muss insbesondere enthalten:

Der von der Abmahnung Betroffene hat in seinem Verkaufsangebot die Garantiebedingungen der Allianz Assistance Versicherung nicht aufgenommen, obwohl zu seinem Verkaufsangebot das Garantieverlängerungs-Angebot der Allianz Assistance durch eBay zugeschaltet wurde. Dies ist ihm nach Ansicht des IDO jedoch zuzurechnen, sodass hierin eine Verletzung der Aufklärungspflichten iSd. § 479 BGB und daher ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht liegt.
Der Ido Interessenverband fordert hierfür die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.