Erneute Abmahnung des IDO Interessenverbands wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung und fehlender Grundpreisangaben - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. November 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Erneute Abmahnung des IDO Interessenverbands wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung und fehlender Grundpreisangaben

Erneute Abmahnung des IDO Interessenverbands wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung und fehlender Grundpreisangaben
Uns erreichte erneut eine Anfrage wegen eines Schreibens des
IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen,
der als Abmahner wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht auftritt.
Der IDO Verband ist bekannt für das Verschicken von Abmahnungen an Großhändler, welche ihre Produkte auf der Plattform „eBay.de“ vertreiben. Diese halten nach Ansicht der IDO die hierfür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben nicht ein. Insbesondere rügt der IDO:

und sieht in diesem Verhalten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, die Schadensersatzforderungen anderer Mitbewerber begründen würden.
Durch die Schreiben wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, ein Musterformular ist regelmäßig beigefügt. Daneben können auch Auskunftsansprüche und Schadensersatzforderungen enthalten sein. Des Weiteren wird von den Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt. Dieser richtet sich nach dem durch den IDO im Schreiben hoch bezifferten Gegenstandswert.
Aktuelles Schreiben:
Durch ein aktuelles Schreiben machte der IDO e.V. nun Ansprüche aus solchen Erklärungen geltend. Angeblich habe der Betroffene widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist gemacht. Zum Einen gäbe der eBay-Händler an, dass die Widerrufsfrist 30 Tage betrage. Zum Anderen aber nenne er eine Widerrufsfrist von einem Monat. Da nur jeder zweite Monat (außer der Februar) 30 Tage habe, handele es sich hierbei um widersprüchliche Angaben. Zudem soll der Abgemahnte keine Angaben zum Grundpreis gemacht haben, obwohl er Produkte verkaufe, dessen Preise sich nach dem Volumen bemessen. Hierin sieht der IDO Verstöße gegen die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.
Deshalb verlangt der IDO die Abgabe einer Unterlassungserklärung, welche dem Schreiben als Entwurf beiliegt. Zudem fordert der IDO die Aufwandserstattung.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einem Schreiben des IDO betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.