Neue Abmahnung der Image Law, dieses Mal im Auftrag der Elba Worldwide Ltd. - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

22. Januar 2019

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung

Neue Abmahnung der Image Law, dieses Mal im Auftrag der Elba Worldwide Ltd.

Urheberrechtliche Abmahnung der Image Law im Auftrag der Elba Worldwide Ltd. (d.b.a. ableimages) wegen unerlaubter Verwendung von Fotografien
Uns liegt eine Abmahnung der
Rechtsanwaltskanzlei Image Law aus Hamburg
im Auftrag der
Elba Worldwide Ltd. (d.b.a. ableimages), UK
wegen
unerlaubter Verwendung und Veröffentlichung geschützter Fotografien auf Internetseiten
vor.
Die Rechtsanwaltskanzlei Image Law aus Hamburg vertritt die Interessen der Elba Worldwide Ltd. (d.b.a. ableimages), UK. Sie verschickte in ihrem Namen aktuell eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen. Diesem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene ein Lichtbild, deren Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte im Sinne des Urheberrechts die Elba Worldwide Ltd. sei, auf einer Internetseite veröffentlicht habe, ohne von der Elba Worldwide Ltd. die hierfür notwendige Zustimmung zur Nutzung zu haben. Auf diesem Bild sind zwei Kinder im Kleinkind-Alter beim spielen und malen zu sehen. Durch die unerlaubte Veröffentlichung seien Schadensersatzansprüche aufgrund der Urheberrechtsverletzung entstanden. Zum Nachweis ist dem Schreiben ein sog. Screenshot beigefügt.
Die Rechtsanwaltskanzlei Image Law verlangt zum einen Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung, als auch Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten. Der Schaden für die Nutzung wird aufgrund der Lizenzanalogie berechnet und hierfür die Lizenzbedingungen der Elba Worldwide Ltd., welche online Einsehbar sind, zugrunde gelegt und für die Online-Nutzung des Lichtbildes auf 1.565,00 Euro bemessen. Die Rechtsanwaltskosten bemessen sich nach dem Gegenstandswert und betragen 215 Euro, sodass letztendlich zur Erledigung der Sache die Zahlung von 1.780,00 Euro gefordert wird.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.