Insolvenz von Praktiker: Welche Rechte haben die Kunden? - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. September 2013

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Insolvenz von Praktiker: Welche Rechte haben die Kunden?

 

Das Unternehmen Praktiker ist pleite; im Oktober soll das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Dann geht die Verfügungsbefugnis bzgl. der Insolvenzmasse auf den Insolvenzverwalter über. Nun soll der Ausverkauf in 51 Baumärkten vorangehen. Doch wie sieht es aus mit Garantien, mit Gegenständen, die umgetauscht oder zurückgegeben werden sollen, oder mit Gutscheinen?

1. Mangelhafte Ware

Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Gläubiger, denen ein Anspruch aus Gewährleistung entstanden ist, ihre Forderung schriftlich beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden. Die Frist hierfür wird vom Insolvenzgericht bestimmt. Ob der Kunde mit der mangelhaften Ware am Ende etwas wiederbekommt und wenn ja, wie viel, hängt vom Unternehmensvermögen und den zu befriedigenden Gläubigern ab. Momentan läuft ein vorläufiges Insolvenzverfahren. Daher muss Praktiker – ähnlich wie derzeit Max Bahr – den Artikel nicht zurücknehmen oder umtauschen. Vielmehr hat der Insolvenzverwalter die Aufgabe, das Unternehmensvermögen nach Möglichkeit zusammenzuhalten. Das heißt nicht, dass der Anspruch des Kunden nicht besteht, nur kann er seinen Anspruch im (vorläufigen) Insolvenzverfahren nicht durchsetzen. Zumindest Ware gegen Geld wurde von dem Insolvenzverwalter Christopher Seagon ausgeschlossen. Möglicherweise können Kunden aber auf die Kulanz des Herstellers hoffen; einen Anspruch gegen ihn gibt es indes nicht.

Bei nach der Eröffnung entstandenen Forderungen kann der Insolvenzverwalter wählen, ob er den Gegenstand nachliefert bzw. repariert oder nicht. Eine Rückgabe oder ein Umtausch des Kaufgegenstands ist bei nach Eröffnung getätigten Käufen auf jeden Fall möglich, wenn der Betrieb fortgeführt wird.

2. Gutscheine

Gutscheine können bei Praktiker nicht mehr eingelöst werden. Den Wert des Gutscheins können Kunden allerdings wiederum als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle anmelden. Großartige Hoffnungen sollten sich Kunden allerdings nicht machen, am Ende bei der Verteilung des übrig gebliebenen Vermögens an die Gläubiger noch etwas zu bekommen, haben Gutscheine doch meistens einen eher geringen Wert.

3. Anzahlungen, Ratenzahlungen

Haben Kunden von Praktiker die Ware bereits erhalten, müssen sie sie vollständig bezahlen. Das gilt nicht, wenn die Ware mangelhaft ist. Dann kann das noch zu zahlende Geld zurückbehalten werden.

Ist der Gegenstand noch nicht im Besitz des Kunden, so wird der Insolvenzverwalter die Herausgabe verweigern, sofern die vollständige Zahlung nicht erfolgt.