Neue Abmahnung der IPPC LAW im Auftrag der MG Premium Ltd. wegen Filesharings - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. Februar 2019

Urheber- und Internetrecht Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab? Abmahnung Sebastian / Berlin

Neue Abmahnung der IPPC LAW im Auftrag der MG Premium Ltd. wegen Filesharings

Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der MG Premium Ltd. wegen des Titels „I See Sex In Your Future“
Zurzeit mahnt die uns bereits bekannte
IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin (Geschäftsführer: RA Daniel Sebastian)
im Auftrag der
MG Premium Ltd.
wegen eines Pornofilms mit dem Titel
„I See Sex In Your Future“
Die für das Verschicken von Abmahnungen bereits bekannte IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin verschickte erneut eine Abmahnung im Auftrag der MG Premium Ltd. Anlass der Schreiben sind Rechtsverletzungen der MG Premium Ltd. an dem Pornofilm „I See Sex In Your Future“, welcher von dem von der Abmahnung Betroffenen in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein soll. Auch der Geschäftsführer der IPPC Law, RA Daniel Sebastian, ist als Abmahn-Anwalt bereits bekannt.
Die IPPC Law fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungerklärung, als auch die Zahlung eines Pauschalbetrages zur Beilegung der Sache.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der IPPC Law betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.