Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Gamma Entertainment Inc. wegen Filesharings - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. Oktober 2019

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Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Gamma Entertainment Inc. wegen Filesharings

Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Gamma Entertainment Inc. wegen Filesharings
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnungen der
IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin
im Auftrag der
Gamma Entertainment Inc.
wegen
Filesharings
Die für das Verschicken von Abmahnungen bereits bekannte IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin verschickte nun eine Abmahnung im Auftrag der Gamma Entertainment Inc. aus Kanada. Die Gamma Entertainment Inc. veröffentlicht Erotikfilme. Auch der Geschäftsführer der IPPC Law, RA Daniel Sebastian, ist als Abmahn-Anwalt bereits bekannt. Anlass des Schreibens sind Rechtsverletzungen an diversen Erotiktiteln, welche von dem von der Abmahnung Betroffenen in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein soll.
Die IPPC Law fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines Pauschalbetrages zur Beilegung der Sache und die sofortige Unterlassung der Verbreitung der geschützten Werke.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt üblicherweise der Vorwurf zugrunde, dass der gegenständliche Titel in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein soll. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der IPPC Law betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.