Erneute Berechtigungsanfrage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Dezember 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Erneute Berechtigungsanfrage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH

Erneute Berechtigungsanfrage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Berechtigungsanfrage der
Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus München
im Auftrag der
BVB Merchandising GmbH aus Dortmund
wegen des Zeichens
„BVB“
Die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus München verschickt aktuell eine Berechtigungsanfrage, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der BVB Merchandising GmbH aus Dortmund durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an dem Zeichen „BVB“. Dem liegt die Vermutung zugrunde, dass der Betroffene Produkte unter den obigen markenrechtlich geschützten Begriffen angeboten oder hiermit beworben zu haben, ohne die entsprechende Lizenzen hierzu zu haben.
Die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen fordert in dem mit Berechtigungsanfrage betitelten Schreiben lediglich zur Stellungnahme über das Vorliegen einer Berechtigung zum Verkauf der angebotenen Ware auf. Sie fordern also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Trotzdem ist Vorsicht geboten!
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung oder Berechtigungsanfrage betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.