Kanzlei FAREDS mahnt für Dachs Germany einen Wettbewerbsverstoß ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. Oktober 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Kanzlei FAREDS mahnt für Dachs Germany einen Wettbewerbsverstoß ab

Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg im Auftrag von einem Mandanten handelnd unter Dachs Germany wegen einem nicht anklickbaren OS-Link.

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen eines Mandanten, handelnd unter Dachs Germany. Diese vertreibt unter anderem Kosmetik. Die Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung, mit der ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gerügt wird. Der von der Abmahnung Betroffene ist ein Händler, der Kosmetikprodukte über seinen Online-Shop vertreibt.

Konkreter Vorwurf der Abmahnung ist, dass der betroffene Händler keinen anklickbaren OS-Link vorhalte, dies sei jedoch den Anwälten zufolge für Online Auktionsplattformen erforderlich.

Das Fehlen dieses anklickbaren Links zur OS-Streitbeilegungsplattform würde somit einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen.

Aufgrund dieser Verstöße fordert die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Abmahnkosten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.