Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Feistel Becker Weise im Auftrag von Herrn Jörg Lück wegen der Wortmarke "Malle" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

6. November 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Feistel Becker Weise im Auftrag von Herrn Jörg Lück wegen der Wortmarke "Malle"

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Feistel Becker Weise im Auftrag von Herrn Jörg Lück wegen der Wortmarke „Malle“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Feistel Becker Weise aus Düsseldorf
im Auftrag von
Herrn Jörg Lück
wegen der unerlaubten Nutzung der Wortmarke
„Malle“
Die Kanzlei Feistel Becker Weise aus Düsseldorf vertreten die Interessen von Herrn Jörg Lück, der Inhaber der Rechte an der geschützten Wortmarke „Malle“ (002631166) ist. Er ist ausschließlicher Inhaber der Wortmarke für die Nizzaklassen:

Aktuell verschickte die Kanzlei Feistel Becker Weise eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen dieser Markenrechte durchgesetzt werden soll. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen eine Veranstaltung unter der Bezeichnung „Malle-Party“ durchgeführt zu haben, ohne hierzu berechtigt zu sein. Dies stelle nach Ansicht der Kanzlei Feistel Becker Weise eine Markenrechtsverletzung dar.
Die Kanzlei Feistel Becker Weise fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Außerdem wird Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen gefordert. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Anwaltskosten und die Zahlung von Schadensersatz geltend gemacht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.