Abmahnung der Kanzlei Fleuchhaus & Gallo im Auftrag der Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG wegen Verletzungen von Patent-, Marken- und Designrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

2. Oktober 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung Markenrecht Aktuelles

Abmahnung der Kanzlei Fleuchhaus & Gallo im Auftrag der Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG wegen Verletzungen von Patent-, Marken- und Designrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Fleuchhaus & Gallo im Auftrag der Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG wegen Verletzungen von Patent-, Marken- und Designrecht
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Fleuchhaus & Gallo
im Auftrag der
Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG
wegen
Verletzungen gegen das Patent-, Marken- und Designrecht.
Die Kanzlei Fleuchhaus & Gallo vertritt die Interessen der Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG aus Pforzheim-Büchenbronn. Die Firma verkauft online Halterungen für elektronische Geräte, die im Auto oder am Fahrrad angebracht werden. Dafür hat die Firma diverse Geschmacksmuster und Patente. Die Kanzlei Fleuchhaus & Gallo verschickte für die GmbH kürzlich eine Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtete, der ebenfalls online auftritt und mit der Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG im Wettbewerb steht.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene habe ein „billiges chinesisches Plagiat“ einer Auto-Halterung zum Verkauf angeboten. Dieser Vorwurf entstand nach Testkäufen beim Konkurrenten. Angeblich wurden die Gemeinschaftsgeschmackmuster 001291462-0002, 0012626790002, 0012626790003 und die EU-Marke „4 Quick Fix“ und das Patent EP 1 688 659 vertrieben.
Die Kanzlei Fleuchhaus & Gallo fordert daher im Namen der Herbert Richter Metallwaren-Apparatebau GmbH & Co. KG von dem durch die Abmahnung betroffenen Händler Auskunft und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.