Abmahnung der Kanzlei Hahn & Wolf im Auftrag der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH wegen Markenrechtverletzungen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. November 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der Kanzlei Hahn & Wolf im Auftrag der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH wegen Markenrechtverletzungen

Abmahnung der Kanzlei Hahn & Wolf im Auftrag der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH wegen Markenrechtverletzungen
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer markenrechtlichen Abmahnung der
Kanzlei Hahn & Wolf
im Auftrag der
BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH
wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Wort-Marke
„BRUBAKER“
Die Kanzlei Hahn & Wolf vertritt die Interessen der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH. Aktuell verschickte die Kanzlei eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Firma aus Deutschland durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützten Wort-Marke „BRUBAKER“ (Register- Nummer: 39845478).
Die Kanzlei Hahn & Wolf sehen eine Markenrechtsverletzung darin, dass der von der Abmahnung Betroffene bei einem Angebot auf der Internetplattform „amazon.de“ die Wort-Marke „BRUBAKER“ unerlaubt verwendet haben soll, obwohl diese Marke von der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH geschützt ist. Darin sehen die Anwälte einen Verstoß gegen die markenrechtlichen Vorschriften.
Die Kanzlei fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt, die einen Gegenstandswert von 30.000 Euro zur Grundlage haben. Des Weiteren wird die Auskunft zur Herstellung der Waren und der damit erzielten Umsätze gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.