Abmahnung der Kanzlei Kuntze Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH wegen unerlaubter Textverwendung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

6. Januar 2020

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Abmahnung der Kanzlei Kuntze Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH wegen unerlaubter Textverwendung

Abmahnung der Rechtsanwälte Kuntze Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH wegen unerlaubter Textverwendung
Uns erreichte eine Anfrage zu einer Abmahnung der
Rechtsanwälte Kuntze Mayer & Beyer aus München
im Auftrag der
AdSimple GmbH aus Österreich

wegen
unerlaubter Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Textes
Die Rechtsanwälte Kuntze Mayer & Beyer vertreten in einer aktuellen Abmahnung die Interessen der AdSimple GmbH. Diese bieten auf ihrer Webseite verschiedene urheberrechtlich geschützte Texte, die mittels Textgeneratoren erstellt wurden, an. Dabei ist die Bedingung, dass die aufgeführte Quellenbezeichnung, einschließlich der Verlinkung auf einen genannten Kooperationspartner, nicht entfernt wird.
In der nun von den Rechtsanwälten Kuntze Mayer & Beyer verschickten Abmahnung wird dem Betroffenen jedoch vorgeworfen, Texte für seine Webseite genutzt zu haben, dabei jedoch nicht die geforderten Quellenverweise und Links aufgeführt zu haben. Dadurch sei er nicht berechtigt den ganzen Text oder auch nur Teile dessen zu nutzen. Dies stelle einen Verstoß gegen die urheberrechtlichen Vorschriften dar.
Durch die Abmahnung wird der Betroffene aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch soll er Auskünfte erteilen und Schadensersatz leisten. Daneben wird auch die Erstattung der bisher entstandenen anwaltlichen Abmahngebühren und Aufwendungen verlangt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.