Erneute markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. Januar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Abmahnung Bewerbung mit Markenbezeichnung Markenrecht

Erneute markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG

Erneute markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG
Uns erreichte wieder eine Anfrage zu einer Abmahnung der
Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin
im Auftrag der
Volkswagen AG (Zentrale in Wolfsburg)
wegen der Verletzung von Rechten an den geschützten Marken
„VW im Kreis“
Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin versendete wieder eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Volkswagen AG durchgesetzt werden sollen. Erst vor kurzer Zeit erreichte uns eine ganz ähnliche Abmahnung:
https://www.ra-herrle.de/lubberger-lehment-vw-display/
In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Volkswagen AG Inhaberin verschiedener Marken, unter anderem der Unions-Wort-/Bildmarke „VW im Kreis“ ist. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Internetplattform „ebay.de“ unter Verwendung des Zeichens „VW im Kreis“ seine Produkte beworben zu haben. Mit der Bewerbung von Produkten mit den Markenbezeichnungen „VW im Kreis“, bei denen es sich nicht um von der Volkswagen AG in den Verkehr gebrachten Waren handelt, sei eine Markenrechtsverletzung durch den Abgemahnten erfolgt.
Die Kanzlei Lubberger Lehment fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens mit einer Vertragsstrafe von 5.100,00€ bei Zuwiderhandlung. Zudem wird von dem Betroffenen die Erteilung von Auskunft über

gefordert, sowie die Anerkenntnis eines nach der Auskunftserteilung noch genau zu beziffernden Schadensersatzes. Zuletzt verlangen sie Ersatz der bereits angefallenen Rechtsanwaltskosten, welche auf einem Gegenstandswert von 250.000,00 € berechnet worden sind.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet. Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.