Erneut eine Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG wegen diverser Markenrechtsverstöße - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

6. November 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Erneut eine Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG wegen diverser Markenrechtsverstöße

Erneut eine Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG wegen diverser Markenrechtsverstöße
Uns erreichte wieder eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin
im Auftrag der
Volkswagen AG (Zentrale in Wolfsburg)
wegen der Verletzung von Rechten an den geschützten Marken
„VW“, „VW im Kreis“, „GTI“, „R-Line Logo“ und „R-Line“
Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin versendete wieder eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Volkswagen AG durchgesetzt werden sollen. Eine weitere Abmahnung dieser Art finden Sie hier:
https://www.ra-herrle.de/lubberger-lehment-vw-2/
In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Volkswagen AG Inhaberin an diversen umfangreich geschützten Marken ist. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Internetplattform „ebay.de“ Front- und Kotflügelembleme für Kraftfahrzeuge, unter Verwendung von Marken von VW, zum Kauf angeboten zu haben. Dabei soll es sich laut der Kanzlei Lubberger Lehment nicht um Originalkappen handeln.
Die betroffenen Unions-Wortmarken/Wort-/Bild-Marken sind folgende:

Dies stelle also eine Verletzung der Markenrechte gemäß Art. 9 Abs. 1 S. 2 lit. a) UMV und Art. 9 Abs. 1 S. 2 lit. c) UMV der Volkswagen AG dar und würde Ansprüche dieser begründen.
Die Kanzlei Lubberger Lehment fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird von dem Betroffenen die Erteilung von Auskunft über die Anzahl und Verkaufspreise der abgemahnten Produkte, über die Namen und Anschrift sämtlicher gewerblicher Abnehmer, über Namen und Anschrift der Vorlieferanten und über die Anzahl und Einkaufspreise der fraglichen Produkte, verlangt. Des Weiteren fordern die Rechtsanwälte die Bestätigung des Abgemahnten bzgl. des Anerkenntnis eines Schadensersatzanspruches und der Vernichtung aller noch vorhandenen Produkte. Zuletzt verlangen sie noch Aufwendungsersatz, also die Übernahme der Rechtsanwaltskosten.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet. Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.