Abmahnung der Kanzlei NOTOS im Auftrag der Samsung Electronics GmbH wegen der Verletzungen der Marke "Samsung" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. November 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der Kanzlei NOTOS im Auftrag der Samsung Electronics GmbH wegen der Verletzungen der Marke "Samsung"

Abmahnung der Kanzlei NOTOS im Auftrag der Samsung Electronics GmbH wegen der Verletzungen der Marke „Samsung“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Kanzlei NOTOS aus Frankfurt am Main
im Auftrag der
Samsung Electronics GmbH aus Schwalbach am Taunus
wegen Verletzungen der Marke
„Samsung“
Die Kanzlei NOTOS aus Frankfurt am Main vertritt die Interessen der Samsung Electronics GmbH aus Schwalbach am Taunus. Die Kanzlei verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten durchgesetzt werden soll. Die Samsung Electronics GmbH ist Inhaberin der Rechte an der umfangreich geschützten Marke „Samsung“. Die Samsung Group ist ein Mischkonzern aus Südkorea. Den meisten ist Samsung durch Smartphones, Fernsehgeräte und Kühlschränke bekannt.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen online Zubehör für Smartphones zum Verkauf angeboten zu haben, das fast identisch zu dem von Samsung sei und zudem auch noch mit dem Namen „Samsung“ versehen wurde, obwohl es sich nicht um Originale handelt. Dies soll durch Testkäufe bewiesen sein. Nach Ansicht der Kanzlei NOTOS liegt in diesem Verhalten eine Verletzung der Markenrechte der Samsung Electronics GmbH vor.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, eine vorformulierte Erklärung ist dem Schreiben bereits beigefügt.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.