Erneute Abmahnung der Kanzlei Schroeder wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. November 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Erneute Abmahnung der Kanzlei Schroeder wegen "Schein"-Privatverkäufen auf eBay

Erneute Abmahnung der Kanzlei Schroeder wegen „Schein“-Privatverkäufen auf eBay
Uns erreichte wieder eine Anfrage zu einer Abmahnung der
Kanzlei Schroeder aus Kiel
wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch
Auftreten als sog. „Schein“-Privater auf eBay.de.
RA Schroeder (Kanzlei Schroeder aus Kiel) ist uns bereits für das Versenden von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bekannt. Er verschickte nun eine Abmahnung an eine Person, welche angeblich unlauteren Wettbewerb vertreibe, indem er auf der Internetplattform „eBay.de“ als Privater auftritt, aber gewerblichen Handel betreibe. Sollte es sich tatsächlich um einen gewerblichen Verkäufer handeln, kann die Kanzlei Schroeder ebenfalls das Fehlen eines ordentlichen Impressums, einer Widerrufsbelehrung, eines Hinweises auf gesetzliches Mängelhaftungsrecht und eines OS-Links rügen.
Über „Schein“-Privatverkäufer berichteten wir bereits einige Male:
https://www.ra-herrle.de/schroeder-cheinprivat-modellfahrzeuge/
https://www.ra-herrle.de/lutz-schroeder-schein-privatverkauf/
https://www.ra-herrle.de/lutz-schroeder-anzahl-auktionen/?preview=true
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.