Kanzlei von Appen | Jens Legal mahnt Markenrechtsverletzung für den VfB Stuttgart ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. Oktober 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung

Kanzlei von Appen | Jens Legal mahnt Markenrechtsverletzung für den VfB Stuttgart ab

Von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg mahnen im Auftrag des VfB Stuttgart wegen der Verletzung von Markenrechten an der Marke „VfB Stuttgart“ und „VfB“. Die VfB Stuttgart 1893 AG ist Inhaberin der Wortmarke „VfB Stuttgart“ sowie der Wort-Bildmarke „VfB“.

Inhalt der Abmahnung:

Die Abmahnung richtet sich an einen Online-Händler. Dieser soll sowohl die Wortmarke „VfB Stuttgart“ als auch die Wort- und Bildmarke „VfB“ für Titel seiner Auktionen und als Auktionsbilder gebraucht haben. Dies sei jedoch ohne das Einverständnis der VfB Stuttgart 1893 AG geschehen, dieses sei jedoch notwendig, da die VfB Stuttgart 1893 AG die alleinige Inhaberin der Marke sei.

Forderungen der Kanzlei Von Appen | Jens Legal:
Die Kanzlei fordert für die VfB Stuttgart 1893 AG von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung der Abmahnkosten. Dem wird ein Streitwert von 50.000,00€ zugrunde gelegt. Des Weiteren fordern sie die Auskunftserteilung und machen einen Schadensersatzanspruch geltend.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.