Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt für die Felloase GmbH Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. Oktober 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung

Kehl Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt für die Felloase GmbH Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab

Die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Halle (Saale) vertritt die Interessen der Felloase GmbH. Diese verkauft über ihren Online-Shop unter anderem Schaffelle, Kuhfelle und Wildfelle sowie daraus hergestellte Plüschtiere. Die Rechtsanwälte verschickten nun ein Schreiben an Personen, welche ebenfalls Tierfelle online zum Verkauf anbieten würden.

Inhalt der Abmahnung:

Die von der Abmahnung Betroffenen würden bei ihren Verkaufsangeboten gegen eine Reihe von Informationspflichten verstoßen. Folgende Wettbewerbsverstöße werden ihnen vorgeworfen:

Forderungen der Abmahnung:

Aufgrund dieser Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht fordern die Rechtsanwälte für die Felloase GmbH von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenfalls wird die Erteilung einer Auskunft sowie das Anerkenntnis eines Schadensersatzes gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.