Klagrücknahme durch Kanzlei Schulenberg & Schenk - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

3. März 2014

Tipps Urheber- und Internetrecht Schulenberg Schenk / Hamburg

Klagrücknahme durch Kanzlei Schulenberg & Schenk

 
In einem laufenden gerichtlichen Verfahren vor dem AG Schleswig hat die Kanzlei Schulenberg & Schenk nunmehr die Klage ihrer Mandantin auf Zahlung von Schadensersatz und Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten zurückgenommen.
Zuvor wurde von der Kanzlei Schulenberg & Schenk noch folgende gütliche Einigung vorgeschlagen:

„Wir nehmen die Klage zurück. Die Parteien stellen keine Kostenanträge. Damit sind sämtliche Ansprüche auch gegenüber Familienmitgliedern abgegolten.“

Dem Klagverfahren war ursprünglich eine Abmahnung wegen angeblichen Filesharings von Filmen aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung vorangegangen. Auch dieser Fall zeigt einmal mehr, dass man sich durchaus erfolgreich gegen eine Filesharingabmahnung zur Wehr setzen kann.
Sollten auch Sie gerichtlich in Anspruch genommen werden, d.h. einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir zu den üblichen Bürozeiten unter meiner Kanzleinummer
0431 / 3053719
oder auch außerhalb der Bürozeiten unter meiner Filesharinghotline
0431 / 591 90 90
in Verbindung setzen.
Sie können mir aber auch gerne eine Email schicken an: ra.herrle@t-online.de