Markenrechtliche Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte im Auftrag der Longchamp S.A.S. wegen des Handtaschenmodells "Le Pliage" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. Oktober 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte im Auftrag der Longchamp S.A.S. wegen des Handtaschenmodells "Le Pliage"

Markenrechtliche Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte im Auftrag der Longchamp S.A.S. wegen des Handtaschenmodells „Le Pliage“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer neuen Abmahnung der
KLAKA Rechtsanwälte aus München

im Auftrag der
Longchamp S.A.S.
wegen des
Handtaschenmodells „Le Pliage“
Die KLAKA Rechtsanwälte aus München vertreten die Interessen der Longchamp S.A.S. wegen der rechtswidrigen Nachahmung des Handtaschenmodells „Le Pliage“. Taschen dieser Serie seien schon seit über 20 Jahren in Deutschland auf dem Markt und würden hier und weltweit einzigartige Verkaufserfolge erzielen. Zudem seien diese Taschen wettbewerbsrechtlich gegen Nachahmungen geschützt. Dem aktuellen Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene ohne Genehmigung der Longchamp S.A.S. das von ihr geschützte Handtaschenmodell als eine täuschend ähnliche Nachahmung auf der Internetplattform eBay zum Verkauf angeboten hat. Nach Ansicht der KLAKA Rechtsanwälte handelt es sich hierbei um eine strafrechtlich relevante Markenrechtsverletzung.
Die KLAKA Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verplichtungserklärung. Daneben wird auch Auskunft über die Herkunft und den Vertrieb der Nachahmungen verlangt. Zuletzt wird von den Betroffenen die Zahlung einer Vertragsstrafe gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.