Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrag des FC Bayern München wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. Februar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung

Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrag des FC Bayern München wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs

Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB aus München im Auftrag vom FC Bayern München wegen unerlaubten Ticket-Weiterverkaufs.

Die Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB aus München vertreten die Interessen des FC Bayern München. Kürzlich richteten sie sich mit einer Abmahnung an eine Person, welche in rechtswidriger Weise online Tickets zu Fußballspielen des FC Bayern München verkauft haben soll.

Beim Kauf von Fußballtickets akzeptiert der Käufer die sogenannten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (kurz: ATGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten Regelungen zur Weitergabe von Tickets an andere Personen. Nach diesen ist es untersagt, die Tickets für andere Personen als für sich selbst zu nutzen und es öffentlich bei Internetauktionen oder in anderen Portalen zum Kauf anzubieten.

Genau dies soll der durch die Abmahnung Betroffene allerdings getan haben. Der Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene habe auf der Internetverkaufsplattform „eBay“ Tickets zu mehreren Spielen des FC Bayern München zum Kauf angeboten. Dies stelle einen Verstoß gegen die ATGB und damit eine Rechtsverletzung beim FC Bayern München dar.

Die Lentze Stopper Rechtsanwälte fordern in der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, zu diesem Zweck ist bereits ein vorformuliertes Schreiben beigelegt. Zudem wird die Zahlung eines Pauschalbetrages zur Beilegung der Sache gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.