LG Hamburg: Wegweisendes Urteil im GEMA-Prozess: YouTube muss 7 Musiktitel löschen! - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. April 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht Entscheidungen

LG Hamburg: Wegweisendes Urteil im GEMA-Prozess: YouTube muss 7 Musiktitel löschen!

 
Im Prozess der GEMA gegen YouTube hat das Landgericht Hamburg heute gegen das Internetportal YouTube entschieden, d.h. von den zwölf strittigen Musiktiteln müssen nunmehr sieben gelöscht werden. Dieses Urteil hat damit eine grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet.
In dem verhandelten Fall ging es um insgesamt zwölf Musiktitel, an denen die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA Urheberrechte geltend gemacht hatte. In sieben Fällen ist das Landgericht Hamburg dem Antrag der GEMA gefolgt. Hier sah das Gericht eine sog. Störer-Haftung, so dass die Tochterfirma von Google für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht werden könnne. In den weiteren fünf Fällen wurde der Antrag der GEMA jedoch formal zurückgewiesen, da es hierfür keine Grundlage mehr gab. Es sei nicht ersichtlich, dass die entsprechenden Videos erneut auf der Videoplattform bereitsgestellt worden seien.
Zukünftig müsse YouTube darauf achten, welche Videos eingestellt werden und sei im Falle von Beschwerden verantwortlich, so das Landgericht Hamburg. Mit geeigneter Software soll YouTube nunmehr dafür Sorge tragen, dass die betroffenen Lieder nicht erneut hochgeladen würden. Das xon YouTube für Urheberrechtsinhaber bereitgestellte System Content-ID muss die GEMA allerdings nicht verwenden.
Bei jeder Zuwiderhandlung kann ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250.000,- Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten verhängt werden. Gegen das Urteil kann YouTube Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht einlegen. Die Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts findet sich hier.