Markenrechtliche Abmahnung der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft im Auftrag der "Hofpfisterei" GmbH wegen der Marke "Sonne" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

19. Februar 2019

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Markenrechtliche Abmahnung der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft im Auftrag der "Hofpfisterei" GmbH wegen der Marke "Sonne"

Markenrechtliche Abmahnung der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft im Auftrag der „Hofpfisterei“ GmbH wegen der Marke „Sonne“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München
im Auftrag der
Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH „Hofpfisterei“ aus München
wegen der Verletzung von Rechten an der Wortmarke
„Sonne“
Die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH, laut Internetauftritt nur „Hofpfisterei“, durchgesetzt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der eingetragenen Marke „Sonne“ für Brot- und Backwaren durch Markeneitragungen beim Deutschen Patent- und Markenamt. Ferner würde die „Hofpfisterei“ die Marken „Sonne“ und „Öko-Sonne“ umfangreich benutzen.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe Backwaren unter der Bezeichnung „Partysonne“ zum Verkauf angeboten. Den Begriff „Sonne“ und somit auch den Begriff „Partysonne“ für Backwaren zu nutzen sei jedoch ausschließlich die „Hofpfisterei“ berechtigt. Durch die Verwendung des Begriffs „Partysonne“ liegt nach Ansicht der Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel eine Markenrechtsverletzung vor.
Die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.