Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Škoda AUTO A.S. wegen der Nutzung diverser geschützter Marken - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

12. Juli 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Škoda AUTO A.S. wegen der Nutzung diverser geschützter Marken

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Škoda AUTO A.S. wegen der Nutzung diverser geschützter Marken
Uns erreichte eine Anfrage wegen eines Schreibens der
Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin
im Auftrag der
Škoda AUTO A.S.
wegen unberechtigter Nutzung der Marken
„SKODA“, „OCTAVIA“, „FABIA“, „SKODA SUPERB“, „SKODA RAPID“, „YETI“, „VRS
Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Škoda AUTO A.S. durchgesetzt werden sollen. Bereits vor ein paar Monaten erhielten wir eine Anfrage wegen einer ähnlichen Abmahnung der Skoda AUTO A.S. durch die Kanzlei Lubberger Lehment, worüber wir bereits berichteten:
https://www.ra-herrle.de/lubberger-lehment-skoda/
Diese Mal wendet sich die Kanzlei mit der Abmahnung an einen Online-Händler, welcher auf der Online-Plattform eBay Aufkleber bzw. Sticker zum Verkauf eingestellt hat, welche mit den Marken und Markenzeichen „SKODA“, „OCTAVIA“, „FABIA“, „SKODA SUPERB“, „SKODA RAPID“, „YETI“, „VRS“ versehen sind. Hierbei handele es sich nach Ansicht der Kanzlei Lubberger Lehment um Fälschungen, welche nicht auf die Skoda AUTO A.S. zurückzuführen seien, sodass eine Markenrechtsverletzung gegeben sei.
Die Kanzlei Lubberger Lehment fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Vorbereitung der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches zur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert. Auch wird die Vernichtung der bezeichneten Produkte verlangt. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.