Erneut eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG wegen der Marke "VW" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

16. April 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Erneut eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG wegen der Marke "VW"

Erneut eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG wegen der Marke „VW“
Uns erreichte wieder eine Anfrage wegen eines Schreibens der
Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin
im Auftrag der
Volkswagen AG (Zentrale in Wolfsburg)
wegen der Verletzung von Rechten an dem geschützten Markenzeichen
„VW“ und „VW im Kreis“
Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin versendete wieder eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Volkswagen AG durchgesetzt werden sollen. Bereits Anfang des Jahres erreichte uns eine solche Anfrage, wie wir bereits berichteten:
http://www.ra-herrle.de/lubberger-lehment-vw/?preview=true
In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Volkswagen AG Inhaberin der Rechte an dem umfangreich geschützten Firmen-Logo „VW“ und „VW im Kreis“ ist. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen diese Zeichen auf Auto-Ersatzteile angebracht und im Internet Angeboten zu haben, obwohl es sich bei diesen Produkten nicht um solche der Volkswagen AG gehandelt habe. Dies stelle eine Verletzung der Markenrechte der Volkswagen AG dar und würde Ansprüche dieser begründen.
Die Kanzlei Lubberger Lehment fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Vorbereitung der Geltendmachung eines Schadensersatzansprucheszur Auskunft über den Umfang des Gebrauchs der Bezeichnung aufgefordert. Auch wird die Vernichtung der bezeichneten Produkte verlangt. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet. Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.