Wieder eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. Dezember 2019

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Wieder eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG

Wieder eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG
Uns erreichte wieder eine Abmahnung der
Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin
im Auftrag der
Volkswagen AG (Zentrale in Wolfsburg)
wegen der Verletzung von Rechten an den geschützten Marken
„VW“ und „Volkswagen“
Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin versendete wieder eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Volkswagen AG durchgesetzt werden sollen. Erst vor kurzer Zeit erreichte uns eine ganz ähnliche Abmahnung:
https://www.ra-herrle.de/kanzlei-lubberger-lehment-volkswagen-ag/?preview=true
In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Volkswagen AG Inhaberin an diversen umfangreich geschützten Marken ist. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Internetplattform „ebay.de“ Tachodisplays für Fahrzeuge, unter Verwendung der Markenbezeichnungen „VW“ und „Volkswagen“ zum Verkauf angeboten zu haben. Bei den angebotenen Displays handele es sich jedoch nicht um Originalprodukte der Volkswagen AG. Mit der Bewerbung von Produkten mit den Markenbezeichnungen „VW“ und „Volkswagen“, bei denen es sich nicht um von der Volkswagen AG in den Verkehr gebrachten Waren handelt, sei eine Markenrechtsverletzung durch den Abgemahnten erfolgt. Die Lubberger Lehment Rechtsanwälte führen hierzu aus: „Mit dem Angebot und dem Verkauf der mit den Marken unserer Mandantin beworbenen Displays nutzen Sie das besondere Image und die hohe Wertschätzung der Marken unserer Mandantin in unlauterer Weise aus.“
Die Kanzlei Lubberger Lehment fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist bereits zum Zwecke der Unterzeichnung beigefügt. Zudem wird von dem Betroffenen die Erteilung von Auskunft über

gefordert. Zuletzt verlangen sie Ersatz der bereits angefallenen Rechtsanwaltskosten, welche auf einem Gegenstandswert von 250.000,00 € berechnet worden sind.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet. Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.