Luftbilder / Abmahnung Meissner & Meissner - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. Oktober 2015

Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung

Luftbilder / Abmahnung Meissner & Meissner

 
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei
Meissner & Meissner
im Auftrag der
Blom Deutschland GmbH
wegen der Verwendung von urheberrechtlich geschützen geografischen
Luftbildern
im Rahmen einer Website vor.
Die Blom Deutschland GmbH lässt als deutsche Tochtergesellschaft der Blom ASA, Norwegen (www.blomasa.com), welche einer der führenden Anbieter von geografischen Informationen, insbesondere von Luftbildern ist, urheberrechtliche Abmahnungen über die Kanzlei Meissner & Meissner verschicken.
Der vorliegenden Abmahnung der Anwaltskanzlei Meissner & Meissner im Auftrage der Blom Deutschland GmbH liegt der Vorwurf zugrunde, Lichtbilder aus Suchmaschinenergebnissen kopiert und im Rahmen des eigenen Internetauftritts verwendet zu haben. In der Abmahnung wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem Schreiben nicht beiliegt, die Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz in Höhe von 2.432,80 € gefordert. Dieser setzt sich aus einer Lizenzanalogie (1.150,00 €) zuzüglich eines Zuschlags wegen unterlassener Urheberbenennung (575,00 €), den Rechtsanwaltskosten (612,80 €) sowie den Kosten für die Ermittlung und Dokumentation der Urheberrechtsverletzung durch die GEKA GmbH (95,00 €) zusammen. Es wird eine kurze Frist gesetzt um zusätzlichen Druck aufzubauen.
Empfehlung:
Bevor eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht. Die Formulierung der möglicherweise abzugebenden Unterlassungserklärung sollte durch einen Rechsanwalt erfolgen, da eine rechtlich nicht zureichende Erklärung von der Gegenseite nicht akzeptiert werden muss. Andererseits besteht bei der Abgabe von Unterlassungserklärungen grundsätzlich das Risiko, zu weitgehende Verpflichtungen einzugehen.
Geben Sie also keinesfalls eine ungeprüfte Unterlassungserklärung ab. Sie erklären unter Umständen, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte sorgfältig geprüft werden. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.