Erneute markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Februar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Erneute markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG

Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin im Auftrag der Volkswagen AG (Zentrale in Wolfsburg) wegen der Verletzung von Rechten an den geschützten Marken „VW im Kreis“ und „R Logo“

Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Berlin versendete wieder eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Volkswagen AG durchgesetzt werden sollen.

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Volkswagen AG Inhaberin verschiedener Marken, unter anderem der Unions-Wort-/Bildmarke „VW im Kreis“ und „R Logo“ ist. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, auf der Internetplattform „ebay.de“ unter Verwendung des Zeichens „VW im Kreis“ und „R Logo“ Radnabenabdeckungen und Aufkleber für Kfz beworben zu haben. Durch diese Handlungen würden die Markenrechte der Volkswagen AG gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a) UMV verletzt werden. Desweiteren läge gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV auch eine unlautere Rufausbeutung vor.

Die Kanzlei Lubberger Lehment fordert aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht:

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.