Markenrechtliche Abmahnung der Burberry Ltd. durch die CBH Rechtsanwälte wegen „Burberry-Check“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

30. April 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Burberry Ltd. durch die CBH Rechtsanwälte wegen „Burberry-Check“

Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln im Auftrag der Burberry Ltd. aus London wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Unionsmarke „Burberry-Check“

Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickten kürzlich ein Schreiben, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Firma Burberry Ltd. aus London abgemahnt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der Unionsmarke „Burberry-Check“. „Burberry-Check“ ist das Muster der Firma Burberry.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, im geschäftlichen Verkehr Waren vertrieben zu haben, die mit einem dem geschützten „Burberry-Check“ sehr ähnlichem und leicht verwechselbarem Muster versehen waren. Dies stelle eine Verletzung der Markenrechte der Burberry Ltd. dar.

Die CBH Rechtsanwälte fordern von dem abgemahnten Händler:

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.