Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Achnitz & Partner im Auftrag von einem Mandanten wegen Verstößen gegen Marken-, Kennzeichen- und Namensrechte - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. Februar 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Achnitz & Partner im Auftrag von einem Mandanten wegen Verstößen gegen Marken-, Kennzeichen- und Namensrechte

Abmahnung der Rechtsanwälte Achnitz & Partner aus Hamburg im Auftrag von einem Mandanten wegen Verstößen gegen Marken-, Kennzeichen- und Namensrechte

Die Rechtsanwälte Achnitz & Partner aus Hamburg vertreten die Interessen von einem Mandanten. Dieser ist Geschäftsführer einer GmbH, die zahlreiche Bekleidungsstücke und Sportartikel im Bereich des Fitness- und Kampfsports produziert und verkauft. Er ist Inhaber der geschützten Marke „Gladiator“. Die Rechtsanwälte Achnitz & Partner verschickten nun ein Schreiben, mit dem die Markenrechte von dem Mandanten durchgesetzt werden sollen.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, durch Angebote die Marken-, Kennzeichen- und Namensrechte des Abmahners verletzt zu haben.

Aufgrund dieser Verletzungen wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, sowie die Verpflichtungen zur Auskunftserteilung. Ebenfalls werden ein Schadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Gegenstandswert von 50.000,00€, gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.