Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Lohner & Fischer im Auftrag der BVB Merchandising GmbH u.a. wegen Verletzung der Wort-/Bildmarken “BVB 09" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

12. September 2012

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Markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Lohner & Fischer im Auftrag der BVB Merchandising GmbH u.a. wegen Verletzung der Wort-/Bildmarken “BVB 09"

 
Uns erreicht eine Abmahnung wegen eines angeblichen Verstosses gegen das Markengesetz als auch des Wettbewerbsrechts (UWG) seitens der
Rechtsanwälte Lohner & Fischer aus München
im Auftrag der
BVB Merchandising GmbH

wegen des Inverkehrbringens von Waren in Form von Fanartikeln auf der Internetplattform „Da Wanda“.
Vorliegend handelt es sich um eine markenrechtiche Abmahnung mit welcher u.a. die Verletzung von Markenrechten der BVB Merchandising GmbH bezüglich der Wort-/Bildmarken “BVB 09″ gerügt wird. Den Abgemahnten wird dabei vorgeworfen, nicht lizenzierte Artikel (“Fälschungen”) mit den geschützten Marken auf dem Online-Marktplatz Da Wanda zum Kauf angeboten zu haben. Hierin liege ein Verstoß gegen § 14 Markengesetz.
Was wird vom Empfänger eines Abmahnschreibens gefordert?
Die Anwaltskanzlei Lohner & Fischer fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Handlung nicht selbst verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte ggf. verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.