Markenrechtliche Abmahnung des 1. FC Union Berlin durch die Kanzlei von Appen | Jens Legal - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

6. Mai 2020

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Markenrechtliche Abmahnung des 1. FC Union Berlin durch die Kanzlei von Appen | Jens Legal

Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten (Jörg von Appen/ Dr. Andreas Jens) aus Hamburg im Auftrag des 1.FC Union Berlin e.V. aus Berlin wegen einer Markenrechtsverletzung

Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg verschickt aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten des 1. FC Union Berlin durchgesetzt werden sollen. Der 1. FC Union Berlin ist ein 1966 gegründeter Berliner Fußballverein, der aktuell in der 2. Bundesliga spielt. Der 1. FC Union Berlin e.V. ist Inhaber der Rechte an der Wortmarke „1. FC Union Berlin“und der Wort-Bildmarke „Emblem“.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, die Markenrechte des 1. FC Union Berlin verletzt zu haben. Der Betroffene soll über die Plattform eBay angeblich nicht originale Trikots zum Kauf angeboten und diese mit den Marken „1. FC Union Berlin“ und „Emblem“ beworben haben. Dies stelle eine Markenrechtsverletzung gem. §§14 ,15 MarkenG dar.

Die von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht:

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.