Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Boehmert & Boehmert im Auftrag der Sanrio Company Ltd. wegen Verletzung der Marke "HELLO KITTY" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. Januar 2014

Tipps Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Boehmert & Boehmert im Auftrag der Sanrio Company Ltd. wegen Verletzung der Marke "HELLO KITTY"

 
Uns erreicht eine markenrechtliche Abmahnung der
Kanzlei Boehmert & Boehmert aus München
im Auftrag der
Sanrio Company Ltd.

wegen der Verletzung von Rechten an der Marke HELLO KITTY durch Vertrieb von HELLO KITTY-Reiterzubehör.
Die Anwaltskanzlei Boehmert & Boehmert fordert sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Vernichtung der entsprechenden Reiterartikel sowie Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Hierzu wird der Betroffene zunächst zur Auskunft über Menge und Preis der bereits verkauften Artikel aufgefordert.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, gegen die Markenrechte der Firma “Sanrio Company Ltd.” durch den illegalen Vertrieb von Hello Kitty-Reiterzubehör sowohl auf der Internetseite DaWanda als auch über Facebook zu verstoßen. Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kündigt die Kanzlei bereits ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Boehmert & Boehmert vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht zudem für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe vor.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie einen Wettbewerbsverstoß nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.