Markenrechtliche Abmahnung der sjs Rechtsanwälte im Auftrag der relaxdays GmbH - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

6. Februar 2018

Wer mahnt was ab? Wettbewerbsrecht Abmahnung Abmahnung Bewerbung mit Markenbezeichnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der sjs Rechtsanwälte im Auftrag der relaxdays GmbH

Markenrechtliche Abmahnung der sjs Rechtsanwälte im Auftrag der relaxdays GmbH
Uns erreichen Abmahnungen der
sjs Rechtsanwälte aus Göttingen

im Auftrag der
relaxdays GmbH

wegen
unlizensierter Nutzung des Unternehmenskennzeichens
auf Amazon.de.
Die sjs Rechtsanwälte aus Göttingen vertreten die Interessen der relaxdays GmbH wegen des Vertriebs plagiierter Freizeitartikel. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene über die Internetplattform Amazon.de Party- und Fanartikel vertreibt und dabei unberechtigterweise die Bezeichnung „von relaxdays“ verwendet.
Die in der Abmahnung benannten Produktangebote umfassen laut dem Schreiben nicht die durch die relaxdays GmbH lizenzierten Produkte, sondern Fälschungen. Durch einen Testkauf sei die unrechtmäßige Benutzung der Produktbezeichnung und somit ein Verstoß gegen § 15 Abs. 2 MarkenG festgestellt worden.
Die sjs Rechtsanwälte fordern sowohl Schadensersatz für die unrechtmäßige Nutzung des Unternehmenskennzeichens, als auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben verlangen sie Auskunft über das Ausmaß der Verwendung der Marke „relaxdays“. Des Weiteren wird von den Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten verlangt. Dieser richtet sich nach dem Streitwert, welcher durch die sjs Rechtsanwälte auf 150.000,00€ festgesetzt wurde.
Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungserklärung kündigt die Kanzlei bereits ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.