Mehrfachabmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights GmbH wegen diverser Musikwerke aus den aktuellen deutschen Charts - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. Februar 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Sebastian / Berlin

Mehrfachabmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights GmbH wegen diverser Musikwerke aus den aktuellen deutschen Charts

Abmahnungen der
Anwaltskanzlei RA Daniel Sebastian aus Berlin
im Auftrag der
DigiRights Administration GmbH,

in denen zahlreiche Lieder zeitgleich abgemahnt werden.
Rechtsanwalt Sebastian mahnt dabei Musikwerke aus aktuellen Dateiencontainern (Musiksamplern) ab, unter anderem handelt es sich dabei um Werke aus den

Abgemahnt werden in diesem Rahmen unter anderem folgende Musikstücke:

Die Kanzlei Daniel Sebastian vertritt neben vermeintlichen Rechteinhabern wie der Aerosoft GmbH, der astragon Software GmbH, der Daedalic Entertainment GmbH, der Halycon Media GmbH & Co. KG, der SKB UG und weiterer Einzelpersonen nun auch die DigiRights Administration GmbH – und das in großem Umfang. Die DigiRights GmbH macht vermeintliche Urheberrechte an zahlreichen aktuellen Musik- und Filmwerken geltend und wird von mehreren großen Abmahnkanzleien zugleich vertreten.
Vorliegend handelt es sich um eine Mehrfachabmahnung bezüglich aktueller Lieder aus den deutschen Charts.
Der Anwalt Daniel Sebastian fordert einerseits

Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Zahlung von 1.800,- Euro bis zu 4.800,- Euro (!) – je nachdem, bezüglich wie vieler der genannten Titel der Anschlussinhaber abgemahnt wird.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten unbefugt zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte individuell angepasst werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das billige Ermessen der Gegenseite gelegt wird.
Die Höhe der von Rechtsanwalt Sebastian vorliegend geforderten Summe ist ungewöhnlich hoch. Doch auch bei dieser Abmahnung ist nicht anders zu handeln als bei Einzelabmahnungen:
RUHE BEWAHREN !
NICHT UNTERSCHREIBEN !
DIE UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG / VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG MUSS ABGEÄNDERT WERDEN !
NICHT DEN ANWALT ANRUFEN, DER IHNEN DIE ABMAHNUNG GESCHICKT HAT !
NICHT SOFORT ZAHLEN !
NICHT IRRITIEREN LASSEN !
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Die Einholung rechtlicher Hilfe ist gerade im Falle einer so hohen Geldforderung durch Mehrfachabmahnungen dringend zu empfehlen.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail unter Beifügung Ihrer Abmahnung in Verbindung setzen.