Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Meissner & Meissner im Auftrag der Dominik Probst Fotografie UG wegen urheberrechtlich geschützter Fotografien - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. März 2018

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Meissner & Meissner im Auftrag der Dominik Probst Fotografie UG wegen urheberrechtlich geschützter Fotografien

Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Meissner & Meissner im Auftrag der Dominik Probst Fotografie UG wegen urheberrechtlich geschützter Fotografien

Uns erreichen Hinweise, dass die
Meissner & Meissner aus Berlin
im Auftrag des
Dominik Probst Fotografie UG

wegen illegaler Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung
urheberrechtlich geschützter Fotografien
Abmahnungen verschickt.
Die Kanzlei Meissner & Meissner aus Berlin verschickt unseren Informationen nach derzeit Abmahnungen wegen illegaler Vervielfältigung und unzulässiger Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotografien. Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass die Fotos der Webseite widerrechtlich verbreitet wurden. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung einer Schadensersatzpauschale von mehr als tausend Euro verlangt. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist dem Schreiben bereits angefügt.
Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht. Insbesondere hinsichtlich möglicherweise beigefügter Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten, da sie grundsätzlich langfristige Bindungswirkung entfalten und hohe finanzielle Risiken bergen.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.