Monster Energy Company mahnt über die Kanzlei Bird & Bird LLP wegen einer Markenrechtsverletzung ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

19. Mai 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Monster Energy Company mahnt über die Kanzlei Bird & Bird LLP wegen einer Markenrechtsverletzung ab

Die Kanzlei Bird & Bird LLP vertritt die Interessen der Monster Energy Company. Diese ist für ihre namhafte Marke bekannt, die zusammen mit der MONSTER ENERGY Getränkereihe und weiteren Produkten und Dienstleistungen verwendet wird. Die Kanzlei Bird & Bird LLP verschickte nun für die Monster Energy Company eine Abmahnung, mit der Markenrechtsverletzungen gerügt werden.

Zu dem Inhalt der Abmahnung:

Die Monster Energy Company verwende eine wettbewerbsrechtlich geschütztes, unterscheidungskräftiges Produkterscheinungsbild. Des Weiteren seien durch die Monster Energy Company hohe Investitionen zur Erarbeitung einer weltweiten Bekanntheit sowie einem Geschäftswert für ihre Marken getätigt worden.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, dass der von der Abmahnung Betroffene, unter Verweis auf ein konkretes Angebot, die Markenrechte der Monster Energy Company verletzt haben solle.

Forderungen der Abmahnung:

Aufgrund der Verstöße gegen das Markenrecht durch den Abgemahnten fordert die Kanzlei Bird & Bird LLP für die Monster Energy Company den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassuns- und Verpflichtungserklärung auf. Eine vorformulierte Erklärung liegt der Abmahnung bei. Diese enthält ebenfalls Verpflichtungen zur Auskunftserteilung, Schadensersatz sowie zur Kostenerstattung auf der Grundlage eines Streitwertes von 250.000,00€.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.