Netzpolitik.org und die Stellung des Generalbundesanwalts - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

2. November 2015

Strafrecht Aktuelles

Netzpolitik.org und die Stellung des Generalbundesanwalts

 
Vor ein paar Tagen wurde bekannt, dass der Stellvertreter des Ex-Generalbundesanwalts Harald Range, Gerhard Altvater, die Ermittlungen gegen das Portal netzpolitik.org wegen Landesverrats bzw. öffentlicher Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses (§§ 93 ff. StGB) eingestellt hat. Die Aufnahme der Ermittlungen durch Range haben in der Politik und vor allem in den Medien und der Öffentlichkeit hohe Wellen geschlagen. Doch warum eigentlich? Und welche Stellung und Aufgaben hat überhaupt ein Generalbundesanwalt?
Pressefreiheit contra Schutz von Staatsgeheimnissen
Die netzpolitik-Blogger hatten Dokumente des Verfassungsschutzes veröffentlicht, woraufhin dieser Strafanzeige gegen die Journalisten stellte. In den Dokumenten ging es um die erweiterte Überwachung des Internets. Netzpolitik.org ist bekannt dafür, dass sie für Rechte der Bürger im digitalen Umfeld kämpfen. Der Generalbundesanwalt hatte die Dokumente als geheim bewertet und sodann das Ermittlungsverfahren eingeleitet. Danach entbrannte eine hitzige Diskussion in der Öffentlichkeit, nicht zuletzt wegen der Schwere des vorgeworfenen Delikts. Am Ende wurde Harald Range auf Bestreben des Bundesjustizministers Heiko Maas in den Ruhestand versetzt; sein Vertreter Gerhard Altvater stellte die Ermittlungen gegen die Journalisten nun ein. Er sei – wie auch das Bundesjustizministerium – der Meinung, dass es sich nicht um ein Staatsgeheimnis handele. Zudem bestünden Zweifel am Vorsatz der einstigen Tatverdächtigen.
Bestehen bleibt indes der Vorwurf der Verletzung eines Dienstgeheimnisses durch bislang Unbekannte. Diesbezüglich wird die zuständige Staatsanwaltschaft weiter ermitteln.
Die Einstellung des Verfahrens gegen die Journalisten geht dem Chefredakteur von netzpolitik.org, Markus Beckedahl, nicht weit genug. Er fordert Klarheit darüber, ob Überwachungsmaßnahmen stattgefunden hätten und die Aufklärung, wann die Bundesregierung was von dem Fall wusste. Zudem pocht er gar auf einen besseren Whistleblower-Schutz.
Generalbundesanwalt für innere und äußere Sicherheit
Der Generalbundesanwalt leitet die oberste Strafverfolgungsbehörde Deutschlands beim Bundesgerichtshof. Ihm untergeordnet sind die Bundesanwälte, Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte beim BGH. Er ist Teil der Exekutive und gleichzeitig Organ der Rechtspflege. Als „politischer Beamter“ muss er in Übereinstimmung mit den (kriminalpolitischen) Vorstellungen der Bundesregierung handeln. Er untersteht der Dienstaufsicht des Bundesjustizministers, der damit das Handeln des Generalbundesanwalts politisch verantwortet.
Die Aufgaben des Generalbundesanwalts bestehen in der Strafverfolgung hinsichtlich des Staatsschutzes (z.B. Landesverrat, rechtsextremistisch motivierte Straftaten oder Bildung einer terroristischen Vereinigung); es geht also um die innere und äußere Sicherheit. Auch für Völkerrechtsstraftaten ist er zuständig.