Neue Abmahnung der Kanzlei jur-law, Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Auftrag der Andre Chmiel Consulting wegen “C.G. Project feat. EbGb by Carmen Geiss - My City Miami” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

29. Juli 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? jur-law Sebastian Wulf / Werl

Neue Abmahnung der Kanzlei jur-law, Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Auftrag der Andre Chmiel Consulting wegen “C.G. Project feat. EbGb by Carmen Geiss – My City Miami”

 
Uns erreicht eine neue Abmahnung des
Rechtsanwalts Sebastian Wulf (Kanzlei jur-law) aus Werl
im Auftrag der
Andre Chmiel Consulting

wegen des Musikwerks
“My City Miami” von C.G. Project feat. EbGb by Carmen Geiss
auf dem Sampler „German Top 100 Single Charts“ vom 15.07.2013.
Ließ sich die Andre Chmiel Consulting zuvor u.a. noch von Rechtsanwalt Philip Marquort aus Kiel vertreten, so fordert nunmehr der Rechtsanwalt Sebastian Wulf (Kanzlei jur-law) aus Werl sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung seiner Anwaltskosten. Zur Erledigung der Angelegenheit wird – wie üblich – auch von der Kanzlei Wulf die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 750,00 Euro gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt in der Regel der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht. Die abmahnende Kanzlei lässt in ihren Schreiben den Eindruck entstehen, dass die geltend gemachten Forderungen eindeutig bestünden, was nicht tatsächlich auch der Fall sein muss. Ferner sind die geforderten Vergleichsummen oftmals deutlich zu hoch angesetzt, ohne dass neuere Gesetzeslagen mit bedacht worden sind, wie beispielsweise die Regelung des § 97a Abs. 2 UrhG (Urheberrechtsgesetz), der in bestimmten Fällen die Anwaltskosten auf maximal 100,- Euro beschränkt.
Der Umfang der von Rechtsanwalt Sebastian Wulf vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Andre Chmiel Consulting. Zudem soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens für jeden Fall des Verstoßes gegen eine solche Unterlassungserklärung regelmäßig zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
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