Neue Straßenverkehrsordnung - Was ab dem 1. April auf Sie zukommt - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

28. März 2013

Tipps Strafrecht Verkehrsrecht

Neue Straßenverkehrsordnung – Was ab dem 1. April auf Sie zukommt

 
Zum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Neben geschlechtsneutralen Bezeichnungen und grammatischen Feinschliffen kommen auch höhere Geldbußen und andere Verpflichtungen auf Sie zu. Dieser Überblick soll Ihnen die wichtigsten Änderungen aufzeigen.
 
Missachtung der Verkehrsregeln wird teuer
Wer ohne Parkschein parkte konnte, nach der jetzigen Fassung der StVO, bei einer Parkdauer von bis zu 30 Minuten mit einer Strafe von 5,- Euro rechnen. Durch die Erhöhung soll die Anzahl der Falschparker reduziert werden, denn besonders in Großstädten mit überdurchschnittlich hohen Parkgebühren nahmen viele Fahrzeugführer lieber das Risiko eines Strafzettels in Kauf, als unmerklich weniger Geld für das Parkticket auszugeben.
Die Neuregelung sieht eine Erhöhung des Bußgelds auf 10 Euro für das Falschparken vor. Für jede Stunde kommen weitere 5 € hinzu, sodass sich die Parkgebühren folgendermaßen erhöhen:

Parkdauer Parkgebühren vor dem 01.04.2013 Neuregelung 01.04.2013
bis zu 30 Min. 5 € 10 €
eine Stunde 10 € 15 €
2 Stunden 15 € 20 €
3 Stunden 20 € 25 €
länger als 3 Stunden 25 € 30 €

Auch das Parken in Verbotszonen (z.B. Fußgängerzonen) und auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer (bzw. „Rad Fahrende“, dazu unten) wird teurer. Parken in Verbotszonen kostet künftig 25,- Euro statt 15,- Euro, das Abstellen des Kfz auf Radwege wird mit mindestens 20,- Euro geahndet und steigt damit um 5,- Euro an.
Das Fahren ohne Licht kostet ab dem 01.04.2013 ebenfalls 20,- Euro.
 
Neue Pflichten für Autofahrer
Die Winterreifenpflicht für Autofahrer wurde konkretisiert. Statt einer winterangemessenen Bereifung dürfen bei Glatteis und Schnee nur noch Fahrzeuge mit M+S Reifen benutzt werden.
Auch wurden die Umweltzonen vielerorts ausgeweitet und verschärft werden, besonders viele Änderungen gab es vor allem in Baden-Württemberg. Sofern Sie keine grüne Umweltplakette besitzen, raten wir Ihnen, sich über die jeweiligen Gebietsregelungen zu informieren.
Letztlich steigen auch die Verpflichtungen für Autofahrende bei Gefahrenzeichnen. Gefahrenzeichen sind an ihrer dreieckigen, rot umrandeten Form mit der Spitze nach oben zu erkennen. Früher reichte bei diesen Zeichen eine erhöhte Aufmerksamkeit des Fahrers aus. Künftig aber wird zusätzlich eine Herabsetzung der Geschwindigkeit verlangt.
 
Geschlechtsneutrale Bezeichnungen
Um der Gleichbehandlung von Mann und Frau gerecht zu werden, wurde die StVO angepasst und geschlechtsneutral umgeschrieben. Nun werden „Fußgänger“ zu „zu Fuß Gehenden“ und “ Radfahrer“ werden künftig als „Rad Fahrende“ bezeichnet. Die Notwendigkeit dieser Anpassung wird von vielen Seiten belächelt.
 
Verkehrsschilder sollen reduziert werden
Zuletzt plant der Gesetzgeber eine starke Reduzierung der bestehenden Verkehrsschilder. Neue Verkehrsschilder sollen viele der alten Verkehrszeichen überflüssig machen und somit die Gesamtzahl der aufgestellten Straßenschilder reduzieren. Da die alten Verkehrsschilder jedoch noch bis zum Jahre 2022 gültig sind, werden zunächst noch mehr verschiedene Straßenschilder, nämlich die alten und die neuen Modelle, auf Deutschlands Straßen stehen.