Neues aus dem Hause Munderloh - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. September 2012

Tipps Urheber- und Internetrecht Veröffentlichungen

Neues aus dem Hause Munderloh

 
Rechtsanwalt Munderloh aus Oldenburg hat in der vergangenen Zeit eine Vielzahl von Abmahungen versendet. Munderloh wurde im Falle einer Vertretung durch unsere Kanzlei – nachweislich – direkt auf die Mandatierung des Unterzeichners hingewiesen. Jedes weitere Schriftstück von Munderloh hätte somit an den Unterzeichner gehen müssen. Offensichtlich ist aber die Kanzlei Munderloh mit der Bearbeitung eingehender Vertretungsanzeigen überfordert, da der Unterzeichner am heutigen Tage von zahlreichen Mandanten darauf hingewiesen wurde, dass sie immer noch direkt von Munderloh angeschrieben werden. Dies darf nicht sein und bedeutet eine Umgehung des angezeigten Mandatsverhältnisses. Denn die Berufsordnung der Rechtsanwälte sieht folgendes vor:

㤠12 Umgehung des Gegenanwalts
(1) Der Rechtsanwalt darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln.“

Sollten auch Sie von der Kanzlei Munderloh trotz Beauftragung eines Anwaltes direkt angeschrieben worden sein, teilen Sie dies ihrem Anwalt umgehend mit, damit unter Umständen weitergehende Maßnahmen gegen diese Abmahnkanzlei eingeleitet werden können. Lassen Sie sich durch die Handlungen des Herrn Munderloh keinesfalls verunsichern.