Mahnbescheide der Kanzlei Oliver Edelmaier für Spiegel Inkasso - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

6. Februar 2018

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Mahnbescheide der Kanzlei Oliver Edelmaier für Spiegel Inkasso

Die Kanzlei Oliver Edelmaier aus Mannheim verschickt zurzeit Mahnbescheide wegen fälliger Forderungen. Die Kanzlei tritt im Interesse der Spiegel Inkasso – Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH auf, welche mit der Einziehung vertraglicher Forderungen beauftragt sind – vorliegend aus einem Zeitschriftenbezugs-Vertrag.
Zunächst erhielt der Betroffene schon kurz zuvor ein letztes außergerichtliches Schreiben der Kanzlei, welches ihn zur Zahlung ihrer Forderung aufforderte. Diesem beigefügt war eine „Schuldanerkenntnis und Teilzahlungsvereinbarung“, welche den Betroffenen zu einer monatlichen Ratenzahlung des angeblich geschuldeten Betrags verpflichten sollte. Die nun verschickten Mahnbescheide beziehen sich auf solche Forderungen.
Der Mahnbescheid enthält als Hauptforderung den aus dem Zeitschriftenbezugs-Vertrag stammenden Zahlungsbetrag zuzüglich Verzugs-Zinsen. Daneben werden dem Abgemahnten die Verfahrenskosten, also die Gebühr für das Mahnverfahren und die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite, auferlegt. Zuletzt werden auch die laufenden Zinsen geltend gemacht.
Bei dem vom Mahngericht erlassenen Bescheid handelt es sich um eine automatisierte Zahlungsaufforderung – Der Inhalt wird vom Mahngericht nicht rechtlich überprüft!
Der Empfänger darf es nicht ignorieren, es besteht dringender Handlungsbedarf!
Legt der Empfänger des Mahnbescheides nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen Widerspruch gegen diesen ein, hat die Kanzlei Edelmaier die Möglichkeit unmittelbar einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Somit droht die sofortige Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher!
Jedoch bewirkt der Widerspruch lediglich, dass Oliver Edelmaier die Forderung gerichtlich in Form einer Klage geltend machen muss. Erfahrungsgemäß wird er dies auch tun, sodass einige Wochen später die Klageschrift beim Empfänger eingeht. Es sollte sich daher frühzeitig anwaltlicher Beistand gesucht werden.
 
Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.