Berechtigungsanfrage der Kanzlei Opora wegen Patentrechtsverletzungen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

11. März 2019

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Berechtigungsanfrage der Kanzlei Opora wegen Patentrechtsverletzungen

Berechtigungsanfrage der Kanzlei Opora wegen Patentrechtsverletzungen
Uns erreichte eine Anfrage wegen eines Schreibens der
Kanzlei Opora aus Hamburg
wegen der Verletzung von Patentrechten für ein
Verfahren zur künstlichen Verlängerung von Fingernägeln.
Die Kanzlei Opora aus Hamburg vertritt die Interessen eines Mandanten, der Eigentümer eines Patents über eine Vorrichtung und ein Verfahren zur künstlichen Verlängerung von Fingernägeln ist. Die Kanzlei Opora verschickte für ihn aktuell ein Schreiben wegen Verletzungen dieses Patentrechts. Dem Betroffenen wird vorgeworfen dass dieser über seinen Onlineshop eine Fingernagel-Verlängerung zum Kauf angeboten habe, die in wesentlichen Teilen mit der Art und dem Verfahren des Patents übereinstimmen Nach Ansicht der Kanzlei Opora liegt somit ein Verstoß gegen § 9 PatentG vor, wodurch Ansprüche ihres Mandanten begründet würden.
Die Kanzlei Opora in dem mit Berechtigungsanfrage betitelten Schreiben lediglich zur Stellungnahme über das Vorliegen einer Berechtigung zum Verkauf der angebotenen Ware auf. Sie fordern also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Trotzdem ist Vorsicht geboten!