Markenrechtliche Abmahnung der Patentanwälte Henkel Breuer & Partner im Auftrag der Pferdesporthaus Loesdau GmbH & Co. KG - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

30. August 2018

Tipps Wer mahnt was ab? Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Patentanwälte Henkel Breuer & Partner im Auftrag der Pferdesporthaus Loesdau GmbH & Co. KG

Markenrechtliche Abmahnung der Patentanwälte Henkel Breuer & Partner im Auftrag der Pferdesporthaus Loesdau GmbH & Co. KG
Uns erreicht eine markenrechtliche Abmahnung der
Patentanwälte Henkel Breuer & Partner aus München
im Auftrag der
Pferdesporthaus Loesdau GmbH & Co. KG
wegen der Verletzung von Rechten an der geschützten Marke
„black forest“.
Vorliegend handelt es sich um eine markenrechtliche Abmahnung mit welcher die Verletzung von Markenrechten der Pferdesporthaus Loesdau GmbH & Co. KG bezüglich der Marke black forest“ gerügt wird. Dabei ist die Marke“black forest“ für die Pferdesporthaus Loesdau GmbH & Co. KG als europäische Marke unter der Kennnummer 013593711 registriert. Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, der Abgemahnte habe Textilien zum Verkauf angeboten. Dabei habe der Betroffene für die Verkaufsangebote eine vergleichbare Bezeichnung verwendet, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Lizenz zur Nutzung der Marke gewesen zu sein.
Die Patentanwälte Henkel Breuer & Partner fordern aufgrund des vermeintlichen Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben verlangen die Patentanwälte von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 1.531,90 Euro.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie die Ihnen vorgeworfene Handlung nicht selbst verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen.
Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. .
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.