Neue markenrechtliche Abmahnung der PEARL GmbH wegen der Marke "newgen medicals" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. Juni 2019

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Neue markenrechtliche Abmahnung der PEARL GmbH wegen der Marke "newgen medicals"

Neue markenrechtliche Abmahnung der PEARL GmbH wegen der Marke „newgen medicals“
Uns erreichte wieder eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
PEARL GmbH
wegen der Verletzung von Rechten an dem Markenzeichen
„newgen medicals“
Die Pearl GmbH, welche ein Versandhaus für Technik, Multimedia- und Lifestyle-Produkte ist, ist Inhaberin der Rechte an der geschützten Unionsmarke „newgen medicals“. Unter dieser Bezeichnung vertreibt sie Produkte im Bereich medizinische Produkte und Sanitär. Sie verschickte kürzlich eine Abmahnung wegen der Verletzung dieser Marke.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen Produkte zum Kauf angeboten und hierbei die Bezeichnung „newgen medicals“ gebraucht zu haben. Durch die Durchführung eines Testkaufs habe sich herausgestellt, dass es sich um kein Produkt handelt, welches durch die PEARL GmbH in den Verkehr gebracht worden ist. Nach Ansicht der PEARL GmbH liegt in diesem Verhalten daher eine Markenrechtsverletzung.
Bereits vor einigen Wochen verschickte die PEARL GmbH bereits eine Abmahnung wegen Verletzungen einer anderen Marke, deren Inhaberin sie ist:
https://www.ra-herrle.de/pearl-gmbh/
Gefordert wird von dem durch die Abmahnung Betroffenen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang der Nutzung des Markenzeichens aufgefordert. Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der PEARL GmbH betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.