Markenrechtliche Abmahnung der PEARL GmbH wegen der Marke "VisorTech" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. März 2019

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Markenrechtliche Abmahnung der PEARL GmbH wegen der Marke "VisorTech"

Markenrechtliche Abmahnung der PEARL GmbH wegen der Marke „VisorTech“
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
PEARL GmbH
wegen der Verletzung von Rechten an dem Markenzeichen
„VisorTech“
Die Pearl GmbH, welche ein Versandhaus für Technik, Multimedia- und Lifestyle-Produkte ist, ist Inhaberin der Rechte an der geschützten Unionsmarke „VisorTech“. Unter dieser Bezeichnung vertreibt sie Produkte im Bereich Sicherungstechnik. Sie verschickte kürzlich eine Abmahnung wegen der Verletzung dieser Marke.
Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen online auf der Verkaufsplattform amazon.de ein sog. Gaswarngerät zum Kauf angeboten und hierbei die Bezeichnung „VisorTech“ gebraucht zu haben. Durch die Durchführung eines Testkaufs habe sich herausgestellt, dass es sich um kein Produkt handelt, welches durch die PEARL GmbH in den Verkehr gebracht worden ist.
Durch die Nutzung der Marke „VisorTech“ für das Bewerben und Vertreiben von Produkten läge eine Markenrechtsverletzung gem. § 14 Abs. 2 Ziff. 1 MarkenG, Art. 9 (1) S. 2 lit. a) UMV vor. Zudem stelle eine wettbewerbswidrige Täuschung über die betriebliche Herkunft der Ware gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar. Zuletzt habe der Abgemahnte auch die von der PEARL GmbH erstellten Produktfotos benutzt, ohne die hierfür erforderliche Zustimmung zu haben. Daher läge auch eine Urheberrechtsverletzung gem § 15 UrhG vor.
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang der Nutzung des Markenzeichens aufgefordert. Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der PEARL GmbH betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.