Urheberrechtliche Abmahnung durch PETRA HEIDE Fotografie wegen unerlaubter Verwendung von Fotografien - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

12. April 2019

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Urheberrechtliche Abmahnung durch PETRA HEIDE Fotografie wegen unerlaubter Verwendung von Fotografien

Urheberrechtliche Abmahnung durch PETRA HEIDE Fotografie wegen unerlaubter Verwendung von Fotografien
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung von
PETRA HEIDE Fotografie aus Aidenbach
wegen
unerlaubter Verwendung geschützter Fotografien.
Petra Heide aus Aidenbach ist unter der Geschäftsbezeichnung PETRA HEIDE Fotografie als Fotografin tätig. Kürzlich verschickte sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen. Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen, er habe Bilder, deren Urheberin Petra Heide ist, unzulässigerweise vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht. Hierdurch läge eine Urheberrechtsverletzung vor.
Petra Heide verlangt aufgrund der Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird Schadensersatz verlangt, für dessen Berechnung die Sätze der sog. MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) zugrunde gelegt werden.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.