Markenrechtliche Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten im Auftrag des 1. FSV Mainz 05 e. V. wegen der Marke "1. FSV Mainz 05" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

16. April 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten im Auftrag des 1. FSV Mainz 05 e. V. wegen der Marke "1. FSV Mainz 05"

Markenrechtliche Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten im Auftrag des 1. FSV Mainz 05 e. V. wegen der Marke „1. FSV Mainz 05
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg
im Auftrag des
1. FSV Mainz 05 e. V.
wegen der Verletzung von Rechten an der Marke
„1. FSV Mainz 05“
Die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg verschickte aktuell eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten des 1. FSV Mainz 05 e.V. durchgesetzt werden soll. Dieser ist Inhaber der Rechte an der Wortmarke „1. FSV Mainz 05“. Dem von der Abmahnung betroffenen wird vorgeworfen online eine Fußmatte mit der Wortfolge „Mainz Fans Fußmatte“ zum Verkauf angeboten zu haben. Zur Nutzung dieses markenrechtlich geschützten Kennzeichens sei der Verkäufer jedoch nicht berechtigt gewesen.
Die von Appen | Jens Legal Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Abgemahnte wird außerdem zur Auskunft über den Umfang der Nutzung des Markenzeichens aufgefordert. Zudem wird er zum Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten aufgefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.